Krastins Baumfällung Neuss

Baumfällung Neuss – Wir sind speziell für Baumarbeiten aller Art ausgebildet. Ob Baumfällung, Wurzelfräsen, Baumpflege oder Ersatzpflanzung.

Baumfällung Neuss

Die Baumkletter-Profis von Krastins Gartenbau aus dem Rhein Kreis Neuss sind Ihr regionaler Partner rund um Baumfällung und Baumrückschnittarbeiten in Ihrer Nähe.

Unser Team ist nicht nur mit dem richtigen Equipment ausgestattet sondern besitzt zudem das nötige Know-How und jahrelange Erfahrung, um eine reibungslose Baumfällung für Sie durchzuführen. Unsere Mitarbeiter arbeiten stets gewissenhaft und sorgen dafür, dass Ihr Garten auch nach der Baumfällung unversehrt und sauber bleibt. Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich zu allen Fragen rund um die Baumfällung vor Ort in Neuss und Umgebung.

Unsere Baum Leistungen

Baum fällen | Baumfällung
Baumfällung

Unser speziell ausgebildetes Team ist mit dem richtigen Werkzeug, Maschinen und KnowHow
ausgestattet um Ihre Baumfällung in Neuss fachgerecht vorzunehmen.

Baumkletterer | Seilklettertechnik | SKT

Baumkletterer Neuss –
unsere speziell ausgebildeten Baumkletterer stehen Ihnen in allen Bereichen der Baumarbeiten zuverlässig zur Seite.

Baumkrone schneiden | Kronenschnitt | Rückschnittarbeiten

Durch einen fachgerechten Kronenschnitt oder Entlastungsschnitt werden Astauswüchse beseitigt, die dem Baum Schaden könnten.

Baumpflege | Baumarbeiten
Baumpflege

Baumpflege Neuss – 
Durch die fachgerechte Baumpflege, wird die Verkehrssicherheit des Baumes wieder hergestellt und die Vitalität bleibt erhalten.

Icon Krastins Gartenbau
Wurzelfräsung

Wurzelfräsung Neuss – 
steht die Wurzel des gefällten Baumes einer Ersatzpflanzung im Weg wird die Wurzel ausgefräst

Icon Krastins Gartenbau
Ersatzpflanzung

Wenn ein alter Baum gefällt werden musste empfiehlt sich immer eine Ersatzpflanzung.

Fällgenehmigung

Hohe, prachtvolle, alte Bäume sind das Heiligtum vieler Garten- und Grundstückbesitzer im Rhein Kreis Neuss. Auch wenn alte und hochgewachsene Bäume ökologisch sehr wertvoll sind und in der warmen Jahreszeit in vielen Gärten für Abkühlung und Schatten sorgen, wachsen diese einem manchmal einfach über den Kopf! Der Baum könnte ein Sicherheitsrisiko darstellen, durch Baumkrankheiten oder Sturmschäden. Doch ein Baum darf nicht einfach so gefällt werden, denn Bäume stehen unter einem besonderen Schutz und eine unberechtigte Fällung kann strafbar sein und Konsequenzen mit sich ziehen. Daher empfiehlt es sich immer vor einer Baumfällung, sich beim zuständigen Amt schlau zu machen und gegebenenfalls eine Fällgenehmigung einzuholen.

Was besagt die Baumschutzsatzung?

Der Baumschutz in Deutschland ist nicht einheitlich geregelt. Viele Gemeinden so auch Neuss haben sogenannte Baumschutzsatzungen festgelegt, in denen geregelt ist, unter welchen Umständen, ein Baum gefällt werden darf und welche Bäume nicht gefällt werden dürfen. Hierbei kommt es meist auf die Größe und das Alter des Baumes und den Stammumfang an.

Baumschutzsatzung Neuss

Vogelschutzzeit in Neuss

Vom 1. März bis 30. September ist es streng verboten, um nistende Vögel zu schützen, innerhalb dieser Zeit Bäume zu fällen. In vielen Gemeinden gibt es außerdem Auflagen, die sogenannte Baumschutzsatzung, die, falls es nötig wird, oft eine Baumfällgenehmigung notwendig machen.
Alle Arten von Gebüschen, Hecken oder anderen Gehölze dürfen laut § 39 V Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zwar nicht radikal zurückgeschnitten werden, aber es dürfen schonende Form- und Pflegeschnitte mit ausnahmen vorgenommen werden. Mehr zum Thema Vogelschutzzeit.

Auszug aus dem Gesetzestext:
§ 39 BNatSchG

(5) Es ist verboten,
2. „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,“

Ihre Baumfällung vom Profi

Selbst ist der Mann! Holzfäller-Hemd an, Axt raus und los geht! Diese „Do-it-yourself“ Methode sollten Sie bei einer Baumfällung vielleicht nochmal überdenken. Denn selbst einen Baum zu fall zu bringen ist gefährlich und kann ganz schön schief gehen. Bei einer Baumfällung können ungeahnte Kräfte freigesetzt werden und schnell wird der Baum zu einer unkontrollierbaren Gefahr für Sie und Ihre Mitmenschen. Bei kleinen Bäumchen spricht natürlich nichts gegen die Selfmade Variante, aber bei größeren und älteren Bäumen überlassen Sie es besser einem Fachmann, den Baum in Neuss fällen zu lassen.

Denn jede Baumart hat unterschiedliche Fäll-Eigenschaften. Eine Baumfällung stellt oft auch ein Sicherheitsrisiko dar. Je nach Lage und Größe könnte der Baum oder seine Äste auf umliegende Gebäude, Straßen oder Stromleitungen fallen. Zudem gilt es zu beachten, dass Sie sich selbst oder andere Menschen nicht gefährden. Wir von Krastins Gartenbau besitzen nicht nur das nötige Know-How, sondern auch das richtige Werkzeug und die Maschinen, um eine reibungslose Baumfällung in Neuss, gerne auch inkl. Wurzelausfräsung, für Sie vorzunehmen. Wir arbeiten stets sauber und gewissenhaft, sodass Ihr Garten auch nach der Baumfällung unversehrt bleibt.

Baumarbeiten sollten Sie direkt vom Fachmann erledigen lassen. Von Baumfällung über die Baumpflege und Rückschnitte bis hin zur Ersatzpflanzung. Das Team von Krastins Gartenbau ist Ihr ausgebildeter Ansprechpartner für Ihre fachgerechte Baumfällung Neuss.

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich direkt bei Ihnen vor Ort ob in Neuss, Kaarst, Meerbusch, Grevenbroich oder Korschenbroich.

Schnellkontakt-Formular

Einfach unser Schnellkontakt-Formular ausfüllen und wir melden uns schnellst möglich bei Ihnen für einen persönlichen und unverbindlichen Vor Ort Termin um Ihre Baumarbeiten individuell mit Ihnen in und um Neuss zu besprechen.